In unserer aktuellen Serie zum Thema How To Online-Veranstaltungen haben Sie bereits wichtige Infos zum Setting und zur Gestaltung von Online-Formaten, zur Durchführung und Moderation sowie zur technischen Ausstattung erhalten. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit der Frage des Datenschutzes.
Bei der Planung von Online-Veranstaltungen gilt es, gründlich zwischen Datenschutz und Funktionalität sowie Zielgruppenaffinität abzuwägen und möglichst datensparsame (und datenschutzkonforme) Tools auszuwählen. Das spielt auch schon bei der Entscheidung für das geeignete Videokonferenzsystems eine Rolle. Detaillierte Informationen dazu finden Sie unserem Blogbeitrag zum Thema.
Datenschutzrechtliche Überlegungen sind auch bei der Auswahl der übrigen Anwendungen wichtig – beispielsweise solche, die zur Medienproduktion genutzt werden sollen. Eine Liste mit datensparsamen Anwendungen finden Sie hier. Empfehlenswert sind Tools, für deren Nutzung sich die Teilnehmenden nicht anmelden müssen, sodass weniger bzw. keine personalisierten Daten gespeichert werden können. Allerdings können auch in solchen Fällen IP-Adressen gespeichert und gegebenenfalls mit eingestellten Inhalten verknüpft werden – es können also unter Umständen trotzdem Daten generiert, gespeichert und ausgewertet werden. Ist eine Anmeldung zur Nutzung des Tools erforderlich, sollten sie die Teilnehmenden unbedingt darauf hinweisen, keine Klarnamen (echter Vor- und Nachname einer Person) zu verwenden und keine persönlichen Daten preiszugeben. Es ist auch möglich, dafür sogenannte Wegwerf-Mailadressen zu nutzen. In jedem Fall sollten Sie im Vorfeld einen genauen Blick in die Datenschutzerklärung des jeweiligen Tools werfen, das Sie einsetzen möchten. Sichern Sie sich über die*den Datenschutzbeauftragte*n Ihrer Einrichtung ab, wenn Sie unsicher sind.
Einverständniserklärungen
Grundsätzlich sind für alle minderjährigen Teilnehmenden einer Online-Veranstaltung Einverständniserklärungen einzuholen, die mindestens von einer*einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. In den Erklärungen müssen alle Tools genannt und beschrieben werden, die in der Veranstaltung genutzt werden. Dazu gehört beispielsweise auch das Videokonferenzsystem. Dies spielt vor allem beim Online-Veranstaltungen eine enorme Rolle, da Kinder und Jugendliche aus ihrem privaten Raum an der Veranstaltung teilnehmen und diese eventuell auch einen Einblick durch die Kamera geben. Sollen während des Projektes Video- oder Bildaufnahmen (z. B. Screenshots) angefertigt werden, muss dies ebenfalls in der Einverständniserklärung vermerkt werden. Eine Vorlage für eine Einverständniserklärung in Online-Formaten finden Sie auf webhelm.de.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen in der medienpädagogischen Praxis können Sie dem gleichnamigen Vortrag der Juristin Britta Schülke entnehmen. Auf medien-weiter-bildung.de stehen Ihnen sowohl die Präsentation als auch die Aufzeichnung des Online-Seminars zur Verfügung.