Auf Social Media lässt sich auf verschiedene Weisen Geld verdienen. Eine besonders häufig genutzte Form ist das sogenannte Affiliate-Marketing, bei dem User*innen Werbung für Unternehmen und ihre Produkte machen. Auch für Kinder und Jugendliche ist das bereits ein Thema. Damit Sie als (medien-)pädagogische Fachkräfte dieser Art von Werbung kompetent begegnen können, sind im Folgenden die grundlegenden Fakten über das Affiliate-Marketing zusammengefasst.
Was ist Affiliate-Marketing?
Affiliate-Marketing lässt sich als eine Zusammenarbeit zwischen digitalen Vertriebspartner*innen beschreiben. Diese Partnerschaft besteht typischerweise aus einem Unternehmen, das ein Produkt oder eine Dienstleistung verkaufen möchte, und einem oder mehreren Partner*innen, die das Produkt vermarkten. Diese sogenannten Affiliates bewerben und empfehlen Produkte oder Dienstleistungen auf den eigenen Online-Kanälen (Websites, Blogs, Social Media etc.) und werden für die Gewinnung von Neukund*innen durch das Unternehmen entlohnt. Das geschieht beispielsweise, indem sie eine Provision für jeden Verkauf erhalten, der durch ihre Empfehlungen zustande kommt. Dafür teilen die Affiliates einen individuellen Link mit ihrer Community, über den das Produkt erworben werden kann. Meist nutzen Affiliates Produkte, die thematisch zu ihrem Content passen. Das Affiliate-Marketing ist besonders lukrativ für Influencer*innen mit einer großen Online-Community, der sie das Produkt präsentieren können. Da der Großteil der Kinder und Jugendlichen auf Social Media aktiv ist, gibt es auch vermehrt minderjährige Influencer*innen, die ihre Reichweite für Affiliate-Marketing nutzen, um ihr Taschengeld aufzubessern. Das Marketing-Modell ist für beide Parteien günstig: Die Unternehmen können über Affiliates mit geringem finanziellem und zeitlichem Aufwand direkt ihre Zielgruppe erreichen und von der Reichweite von Influencer*innen profitieren. Affiliates können mit geringem Aufwand Geld verdienen, insbesondere, wenn sie die Produkte selbst nutzen.
Gibt es besondere Regelungen für Kinder und Jugendliche, die Affiliate–Links teilen?
Laut Arbeitsrecht sind Minderjährige in Deutschland zwischen 7 und 18 Jahren im Rahmen des sogenannten Taschengeldparagraphs „beschränkt geschäftsfähig“. Das heißt, sie dürfen nur unter bestimmten “Schutzregelungen” am Rechtsverkehr teilnehmen, um sie vor möglichen Folgen ihrer Handlungen zu schützen. Das bedeutet für das Affiliate-Marketing, dass eine Partnervereinbarung zwischen einem Unternehmen und einer minderjährigen Person nur mit Einwilligung einer rechtsgültigen Vertretung – in der Regel der Eltern – gültig ist. Theoretisch können Minderjährige Affiliate-Marketing hauptberuflich betreiben, wenn sie ein eigenes Gewerbe anmelden und sich als „voll geschäftsfähig“ erklären lassen. Um Minderjährige zu schützen, haben die meisten Affiliate-Programme Nutzungsbedingungen, die ein Mindestalter für die Teilnahme festlegen und die Rahmenbedingungen für die Bewerbung regeln. Die Nutzungsbedingungen sind insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des Urheberrechts bei Bildern, Grafiken und Texten sehr wichtig. Weiterhin besteht auf Social-Media-Kanälen eine Kennzeichnungspflicht für gepostete Inhalte, die Affiliate-Links enthalten. Es muss erkennbar sein, dass es sich bei einem Posting um Werbung handelt.
Affiliate-Marketing bietet viele Anreize für Kinder und Jugendliche, aber Influencing und damit verbundene Geschäftstätigkeiten können zu Lasten anderer Aktivitäten im Kindes- und Jugendalter gehen, von Freundschaften und Familie, über Sport und Bewegung bis hin zu schulischen Leistungen und beruflicher Orientierung. Daher sollten Sie mit Kindern und Jugendlichen darüber sprechen, welche Auswirkungen diese Aktivitäten haben und gemeinsam einen guten Weg finden, wie die unterschiedlichen Interessen zu vereinbaren sind.
Anstatt auf Affiliate-Marketing von Kindern und Jugendlichen mit Ablehnung und Verboten zu reagieren, sollten Erziehungsberechtigte und andere Bezugspersonen versuchen, sich deren Ideen und Interessen erklären zu lassen. Der Austausch eröffnet die Möglichkeit, gemeinsam kreative Inhalte zu gestalten und zu vermarkten. Dabei kann das Bewusstsein für den Schutz persönlicher Daten und ein selbst schützendes Online-Verhalten gefördert werden. Kinder und Jugendliche lernen, Inhalte im Netz kritisch zu hinterfragen und Werbung von redaktionellen und privaten Inhalten zu unterscheiden. Auch über die rechtlichen Rahmenbedingungen sollte mit dem oder der Jugendlichen gesprochen werden.
Mit Hilfe dieser Methoden lässt sich medienpädagogisch mit Kindern und Jugendlichen dazu arbeiten:
- Bei der Methode “Der YouTube Shop” schlüpfen Jugendliche in die Rollen von Verkäufer*innen und Kund*innen eines fiktiven Online-Shops.
- Im Konzept “Gesunder Umgang mit Social Media” wird die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen mit ihnen gemeinsam thematisiert.
- Das “Terminpuzzle” bietet einen Einblick in und ein Gefühl für den terminlichen Alltag von Influencer*innen.
- Außerdem können Erwachsene und Jugendliche gemeinsam kreativ werden und Info-Posts gestalten.
- Ähnlich dazu gibt es eine Methode, in der die Jugendlichen einen eigenen Werbeclip erstellen und so ihre Handlungsmöglichkeiten im Internet erfahren können.
Till Gadola & Helena Dzakula